gegen Rechtsextremismus Netzwerk für Demokratie und Courage NPD-Verbot
6. Dezember 2013

Neuer Anlauf zum NPD-Verbot ist wichtig und richtig!

Bundesrat reicht NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

„Den vom Bundesrat eingereichte Antrag zum Verbot der rechtsextremen und verfassungsfeindlichen NPD begrüße ich sehr!“, sagt Susann Rüthrich, Mitglied des Bundestages und ehemals Geschäftsführerin des Netzwerks für Demokratie und Courage in Sachsen (NDC).

1 Skaliert 600 Rüthrich Plakate gegen Nazis„Mit einem NPD-Verbot ist das Problem von rechtsextremen Einstellungen in den Köpfen nicht gelöst, verschafft aber der Gesellschaft, der Politik und den Demokratieinitiativen Raum und Zeit um weiter aufzuklären. Es entzieht der NPD sowohl Gelder, die ihnen laut Parteiengesetz zustehen, parlamentarische Rechte und auch Strukturen.“, so Rüthrich weiter. „Oft höre ich das Argument ´Die NPD ist aber demokratisch gewählt und damit eine demokratische Partei.` – das ist falsch: Die NPD konnte sich auf Grundlage unserer Demokratie gründen und in zwei Landesparlamente einziehen. Sie lehnt aber unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vollkommen ab und ist damit verfassungsfeindlich.
Ich bin froh, dass in den Koalitionsvereinbarungen die Anerkennung der Demokratieprojekte durch eine solidere Finanzierung ausgedrückt wird. So kann der Verbotsprozess gesellschaftlich begleitet und unterstützt werden“, so Rüthrich abschließend.

1 skaliert Meißen 25.7. BuntAm 03. Dezember 2013 ließ Bundesratspräsident Stephan Weil (SPD) den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen.
Der rund 250 Seiten starke Antrag zeigt die außerordentliche Nähe der NPD zum Nationalsozialismus und das sie sich selbst in der Tradition der NSDAP sieht. Außerdem will er beweisen, dass die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung Deutschlands ablehnt und beseitigen will. Die Antragsschrift stützt sich maßgeblich auf allgemein zugängliche Materialien. Zudem sind Erkenntnisse über Aktivitäten der Partei durch offene Ermittlungsmaßnahmen der Polizei gewonnen worden. Des Weiteren wurden auch Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung einbezogen. Damit gibt es – anders als im ersten Verfahren zum Verbot der NPD 2003 – kein Problem mit der Einbeziehung sogenannter V-Leute. Die Quellenfreiheit des vorgelegten Materials wird von allen Innenministern bestätigt.

„Der Antrag basiert auf intensiven und überzeugenden Vorarbeiten der Innenminister der Länder. Der Bundesrat geht mit Bedacht und Überlegung nach Karlsruhe. Wir sind davon überzeugt, dass die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD nicht weiter hingenommen werden dürfen“, sagte Bundesratspräsident Stephan Weil am vergangenen Dienstag.