Aufstockung des Heimfonds DDR-Heimkinder
17. März 2014

Ehemalige DDR-Heimkinder: Meldefrist beachten!

Ende Februar haben sich der Bund und die ostdeutschen Länder auf eine finanzielle Aufstockung des Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder geeinigt. Damit bleibt es beim bisherigen Leistungsumfang und den bisherigen Leistungskriterien. Unabhängig von der Antragsfrist bis Mitte 2016 soll eine neue Meldefrist eingeführt werden. Danach müssen sich ehemalige DDR-Heimkinder, die Leistungen aus dem Fonds erhalten wollen, bis zum 30. September 2014 bei einer regionalen Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben.

Susann Rüthrich begrüßt die Aufstockung des Heimfonds und bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Entschädigungsleistungen aus dem Fonds erhalten möchten, dringend, sich bis spätestens Ende September 2014 bei der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen in der Funkenburgstr. 2, 04105 Leipzig (Tel: 0341-1266240) zu melden.

Der Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost existiert seit 2012 und ist mit 40 Mio. Euro ausgestattet. Aus ihm gibt es für Menschen, denen in Heimen der ehemaligen DDR Leid und Unrecht widerfahren ist, materielle Leistungen für Folgeschäden aus der Heimerziehung und Rentenersatzleistungen für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge.