Abstimmungsverhalten Familienausschuss Gleichstellung
26. Mai 2014

Persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Adoptionsrecht am 22.05.2014

Ich möchte an dieser Stelle gerne meine Abwägungen für meine Stimmabgabe erläutern.

Zu dem von der Koalition vorgelegten Gesetzesentwurf, mit dem zumindest die Sukzessivadoption ermöglicht wird, lag ein Änderungsantrag der Grünen vor, eingetragene Lebenspartnerschaften beim Adoptionsrecht mit heterosexuellen Ehepaaren gleichzustellen. Zu beiden Vorlagen gab es jeweils eine namentliche Abstimmung.
Für mich als sozialdemokratische Politikerin und Berichterstatterin meiner Fraktion im Familienausschuss ist klar: Wir wollen eine tolerante und bunte Gesellschaft, Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Identität sind weder für das Individuum noch für die unterschiedlichen Formen von Familie akzeptabel.
In der aktuellen Frage des Adoptionsrechtes steht das Kindeswohl im Mittelpunkt der Entscheidung. Das Jugendamt sollte jeweils in einer verantwortungsvoll durchgeführten Begutachtung entscheiden, welche Familie für das jeweilige Kind am besten geeignet ist.
Für ein Kind ist nicht die sexuelle Orientierung der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bindung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Geborgenheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen. Daher wäre ein einheitliches Adoptionsrecht, dass allen Paaren –egal ob lesbisch, schwul oder heterosexuell- gleiche Chancen bietet, sich für ein Adoptivkind zu bewerben, die beste Lösung.
Leider gibt es dafür innerhalb der aktuellen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD derzeit keine parlamentarische Mehrheit. In persönlichen Gesprächen mit Unionsabgeordneten vor der Abstimmung wurde mir nochmals klar, dass bereits unser Koalitionsantrag vielen in der Union viel zu weit geht. Unser derzeitiger Koalitionspartner war lediglich zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Sukzessivadoption bereit. Mehr ist leider aktuell mit der Union nicht möglich.
Im Koalitionsvertrag mit der Union hat sich die SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten verständigt. „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“
Vor diesem Hintergrund habe ich mich dazu entschieden, entgegen der Mehrheit meiner Fraktion den Antrag der Grünen nicht abzulehnen, sondern mich zu enthalten und die genannten Gründe in einer schriftlichen Erklärung zum Abstimmungsprotokoll zu geben.
Gleichzeitig werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass der jetzt erreichte Stand nicht das Ende der Fahnenstange ist- in den nächsten drei Jahren durch Überzeugungsarbeit und danach dann ggf. unterstützt durch andere Mehrheitsverhältnisse.