eingetragenen Lebenspartnerschaften Gleichbehandlung Steuerrecht
6. Juni 2014

Susann Rüthrich begrüßt steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht

Mit dem verabschiedeten Gesetz der Bundesregierung wird endlich eine steuerliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft hergestellt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. Mai 2013 gefordert und dies hat die schwarz-gelbe Bundesregierung nun umgesetzt, erklärt die Meißner SPD-Bundestagsabgeordnete Susann Rüthrich.

In einer aufgeklärten Gesellschaft ohne Diskriminierung versteht sich die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe von selbst. Gleichwohl lässt sich dieses Selbstverständnis nicht verordnen – es sind Kompromisse zu suchen, über die in einer Demokratie Mehrheiten entscheiden.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde für diese Legislaturperiode vereinbart: „Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.“

Ich unterstütze ausdrücklich, dass sich Vereine und Körperschaften für die Rechte Homosexueller einsetzen. Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung können diese Vereine und Körperschaften zur Förderung der Volksbildung als gemeinnützig anerkannt werden.
Zu einer vollständigen Gleichstellung gehört auch, dass die Förderung der Lebenspartnerschaft als gemeinnütziger Zweck neben Ehe und Familie explizit in der Abgabenordnung verankert wird, denn sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Akzeptanz von Homosexualität in der Gesellschaft. Sie klären auf und unterstützen Homosexuelle bei der Bewältigung von Problemen. Hier die Förderungswürdigkeit in die Abgabenordnung aufzunehmen folgt unmittelbar aus der Koalitionsvereinbarung.

Ich bedauere sehr, dass die CDU/CSU dieser Vereinbarung nicht gefolgt ist und zwischen den Koalitionspartnern hier keine Einigung über die Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke erzielt werden konnte.
Aus Rücksichtnahme auf den Koalitionsvertrag, in dem sich die Koalitionspartner auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten verständigt haben, konnte die SPD-Fraktion dem Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen Bundestagsfraktion leider nicht zustimmen.

Dieses einheitliche Abstimmungsverhalten ermöglicht es uns, erfolgreich deutliche Verbesserungen für viele Menschen zu erreichen – auch im Hinblick auf ein selbstbestimmtes Leben. Damit wird also – trotz dieses einzelnen Aspekts in der Abgabenordnung – viel erreicht. Diese Erfolge will ich nicht durch Zustimmung zu dem Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen gefährden.

Ich werde mich weiterhin für die vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen stark machen.