Endlich – der Mindestlohn kommt
„Wir wollen Lohndumping in Deutschland mit dem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beenden“, sagt Susann Rüthrich, Meißner SPD-Bundestagsabgeordnete. „Seit Jahren fordern wir gemeinsam mit den Gewerkschaften den Mindestlohn. Es ist ein Erfolg, dass wir ihn in den Koalitionsverhandlungen mit der Union durchgesetzt haben. Nun setzen wir den Mindestlohn zügig um.“ Am 30. Juni um 10.00 Uhr fand in Berlin vor dem Paul-Löbe-Haus eine Demonstration des DGB zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales statt. DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann, NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger, DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller und der ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske positionierten sich für die Gewerkschaften und erläuterten klar, dass die menschliche Würde nicht teilbar ist.
Im Anschluss wurden, auf Einladung der Meißner SPD Bundestagsabgeordnete Susann Rüthrich, die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus allen Regionen des DGB Bezirkes Sachsen in den Fraktionsräumen im Parlamentsgebäude begrüßt. Neben Susann Rüthrich nahmen die sächsischen Parlamentarier/innen Dr. Simone Raatz (MdB SPD), Wolfgang Tiefensee (MDB SPD), Daniela Kolbe (MdB SPD), Thomas Jurk (MdB SPD), Monika Lazar (MdB Grüne) und Sabine Zimmermann (MdB LINKE) an der ausführlichen Diskussion teil. Der DGB Regionsgeschäftsführer Ralf Hron bedankte sich auch im Namen von André Schnabel (DGB Dresden-Oberes Elbtal), Bernd Günther (DGB Leipzig) und den so weit gereisten Kolleginnen und Kollegen bei den Abgeordneten für ihre Bereitschaft zur Diskussion.
Bundestag und Bundesrat beraten derzeit das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie. Kernstück ist die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Ziel ist es, mehr Lohngerechtigkeit in Deutschland zu schaffen.
Am 1. Januar 2015 soll das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in Kraft treten. Ab dann soll auch endlich in Deutschland, wie in 21 anderen EU-Mitgliedstaaten, ein flächendeckender Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen gelten. Abweichungen sind nur für klar begrenzte Fallgruppen vorgesehen.
Bis zum 31. Dezember 2016 gilt eine Übergangsfrist, in der tarifliche Abweichungen vom Mindestlohn möglich sind. Allerdings soll dies nur auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Rahmen von Branchenmindestlöhnen oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei Leiharbeit gestattet werden – hier gilt bereits eine Lohnuntergrenze. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll dazu für alle Branchen geöffnet werden.
Ohne jede Einschränkung gilt der Mindestlohn ab 1. Januar 2017. Dann müssen überall im Land und in allen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Außerdem sieht das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vor, Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich zu erklären. So soll der geringen Tarifbindung entgegengewirkt werden.
„Wir alle haben uns im Bundestagswahlkampf für einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro/Stunde eingesetzt. Dazu stehen wir. Bei Gesprächen in der Fraktion bzw. in den Arbeitsgruppen wurde mehrfach auf die Gefahren, die durch die Ausnahmen entstehen können, hingewiesen. Auch wenn die Kritik an den Ausnahmen berechtigt ist: wir werden dem Gesetzespaket zustimmen. Denn richtig ist doch auch: Mit dem gesamten Tarifpaket hat die SPD es nach jahrelangen Auseinandersetzungen geschafft, Verbesserungen für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herbeizuführen. Trotz der Ausnahmen werden hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Mindestlohn profitieren.
Der Mindestlohn ist ein historischer Durchbruch. Gut vier Millionen Menschen in unserem Land werden vom Mindestlohn profitieren. Damit erfährt ihre Arbeit eine bessere Wertschätzung“, sagt Susann Rüthrich.