Bundeshaushalt 2015 Heimkinder Ost Mittelerhöhung
2. Juli 2014

Leistungen für Opfer der Heimerziehung in der DDR gesichert

„Heute, am 2. Juli 2014, wurde der Entwurf für den Bundeshaushalt 2015 im Kabinett beschlossen. Darin enthalten ist die Finanzierung von Leistungen für Opfer der Heimerziehung in der DDR. Die Mittel dafür waren Ende 2013 aufgebraucht und wurden in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und ostdeutschen Bundesländern deutlich finanziell aufgestockt.“, erklärt Susann Rüthrich, Meißner SPD-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatterin im Familienausschuss des Deutschen Bundestages.

In Heimen in der DDR erlitten Kinder und Jugendliche oftmals großes Leid und massives Unrecht. Deshalb hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass auch im kommenden Jahr aus dem „Fonds Heimerziehung in der DDR“ Hilfen für die Betroffenen geleistet werden können. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 einen Entwurf für einen Bundeshaushalt für das Jahr 2015 beschlossen, der eine entsprechende Mittelzuweisung vorsieht.

Betroffene Personen erhalten aus dem Fonds sowohl Sachleistungen zur Linderung von Folgeschäden aus der Heimerziehung als auch Rentenersatzleistungen. Darüber hinaus helfen die Anlauf- und Beratungsstellen bei der Aufarbeitung der persönlichen Biografie und bei der Vermittlung weiterer Hilfsangebote.

Die Hilfeleistungen müssen von den Betroffenen bis spätestens 30. September 2014 beantragt werden. Anlaufstelle für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Sachsen ist die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen in der Funkenburgstr. 2, 04105 Leipzig (Tel: 0341-1266240).