Asyl individuelles Recht Persönliche Erklärung
7. Juli 2014

Persönliche Erklärung zum Gesetz der Bundesregierung zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten

Susann Rüthrich

Am 3. Juli wurde im Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer verabschiedet. Dazu habe ich eine persönliche Erklärung zu Protokoll gegeben.

Mit diesem Gesetz sollen zwei verschiedene Punkte geregelt werden. Ich begrüße ausdrücklich, dass mit der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird. Damit wird den Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und durch Erwerbsarbeit ihre Integration zu erleichtern.
Den zweiten, in diesem Gesetz vorgeschlagenen Punkt, die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten, sehe ich problematisch. Zum einen halte ich es angesichts der Erfahrungen besonders der Gruppe der Roma in diesen Ländern für nicht gesichert, dass sie dort nicht weiter Diskriminierung, sogar Verfolgung und Gewalt ausgesetzt sind. Für die Roma in diesen Ländern, aber auch in den südosteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten, muss endlich eine nachhaltige und langfristig wirksame Möglichkeit gefunden werden, dass Vorurteile, Ausgrenzung und Diskriminierung überwunden werden, dass sie Zugang zu Bildung, Wohnen, Gesundheitsleistungen und Erwerbsarbeit erhalten und dass ihre Fluchtursachen in den Herkunftsländern wirksam bekämpft werden. So lange das nicht der Fall ist, bleibt der Wunsch von Familien bestehen, aus bitterer Armut und Not nach Deutschland zu fliehen.
Ich habe außerdem aus grundsätzlichen Gründen Probleme mit der Ausweitung des Systems sicherer Herkunftsstaaten. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht, das eine Einzelfallprüfung zwingend verlangt. Dieses Recht sollte meines Erachtens nicht eingeschränkt werden. Auch wenn die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus den im Gesetz genannten Ländern sehr gering ist, verdient jeder Einzelfall Beachtung. Ich bin besorgt, dass mit der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten eine falsche Richtung eingeschlagen wird. Stattdessen brauchen wir eine europäische Flüchtlingspolitik, die legale Einwanderung ermöglicht und die die Flüchtlinge innerhalb Europas verteilt. Die Erfahrung zeigt, dass unser Land von Zuwanderung profitiert und dass die weitaus größte Zahl der Zuwandernden in Deutschland Arbeit findet.
In dieser Diskussion muss darauf hingewiesen werden, dass Deutschland zwar in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge in Europa aufnimmt, im Vergleich zur Bevölkerungszahl kommen aber mehr Flüchtlinge in die EU-Staaten Schweden, Malta, Österreich, Luxemburg, Ungarn, Belgien sowie in die europäischen Länder Norwegen und die Schweiz (Zahlen aus 2013). Deshalb geht es um eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa und nicht um Ängste vor zu hohen Flüchtlingszahlen. Den Großstädten in Deutschland, die besondere Probleme haben, müssen wir helfen, damit sie Möglichkeiten der Unterbringung und der medizinischen Versorgung zur Verfügung stellen können.
Mit dieser persönlichen Erklärung möchte ich meine schweren Bedenken hinsichtlich der im Gesetz beabsichtige Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten zum Ausdruck bringen.