Freihandelsabkommen TTIP
25. September 2014

Persönliche Erklärung zum Freihandelsabkommen der EU mit den USA

Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB, sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents, Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Ich fühle mich an die Beschlusslage meiner Partei gebunden. Dementsprechend bedarf es für mich keiner nochmaligen Aufforderung durch die Opposition.

Ich erkläre, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu Eigen mache.

Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von  Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike Froman, sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, in dem Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden.
Diese Initiativen, wie auch die Debatten innerhalb der  SPD-Bundestagsfraktion, haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde.
Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt.

Sie lauten im Wesentlichen:
Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschafträumen wir den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel neben den Zöllen die nicht-tarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute.
Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind.
Für mich als Sozialdemokratin zählt dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen, wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel, müssen Eingang in den Text finden.
Die hohe  Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden.
Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden.

Ich bekräftige die von meiner Partei und Fraktion geäußerte Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich.