Öffnung der Ehe
18. Juni 2015

Verfassungsgutachten bestätigt: Öffnung der Ehe möglich und geboten

Ein aktuelles Gutachten der Verfassungsrechtlerin Dr. Wapler  bestätigt ausdrücklich die Möglichkeit des Gesetzgebers, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Denn der Ehebegriff des Grundgesetzes ist offen für ein Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und Anschauungen. Im Gegensatz zu öffentlich vorgebrachten Bedenken, wie zuletzt von Innenminister de Maizière, sieht sie ebenso wie viele Fachleute keine Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung.

Es gibt keinen rationalen Grund mehr, lesbischen und schwulen Paaren die Möglichkeit zu verweigern, eine Ehe einzugehen. Damit für sie zu den gleichen Pflichten endlich auch in Deutschland dieselben Rechte kommen.
Eine Abstimmung im Deutschen Bundestag ohne Fraktionszwang wäre ein guter Weg um mit breiter Mehrheit diesen überfälligem Schritt gemeinsam zu gehen.