Pflege in den Krankenhäusern wird gestärkt!
Anfang Juni erfuhr die SPD-Bundestagsabgeordnete Susann Rüthrich in einer Schicht im Elblandklinikum Meißen den beruflichen Alltag der in der Krankenpflege Beschäftigten. Eine Mindestpflegepersonalbesetzung in deutschen Krankenhäusern wurde von den Beschäftigten und der Abgeordneten gleichermaßen als entscheidender Faktor für eine gute Pflege festgehalten. „Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wird nun der richtige Weg eingeschlagen.“, erklärt Susann Rüthrich.
Die Gesetzesvorhaben stellt die Bundestagsabgeordnete wie folgt dar: „Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Krankenhäusern, insbesondere im nichtärztlichen Dienst, ist eines der wichtigsten Ziele, das die SPD mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) verfolgt. Patientinnen und Patienten brauchen gute Pflege. Pflegekräfte brauchen Arbeitsbedingungen, die ihnen gute Pflege ermöglichen. Die finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser müssen so gestaltet sein, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten nachkommen können.
Um kurzfristig zu helfen, werden wir mit dem Krankenhausstrukturgesetz ein Pflegestellenförderprogramm auf den Weg bringen. Bisher sind für die kommenden drei Jahre insgesamt 660 Mio. Euro zusätzlich ausschließlich für die Pflege am Bett vorgesehen. Wir, die SPD, wollen diese Mittel verdoppeln, damit auch in der Übergangszeit bis zu einer weiterreichenden Reform, Entlastung spürbar wird.
Wir wollen 1,3 Mrd. Euro für die Pflege!
Mit dem KHSG, das am 2. Juli 2015 in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht wird, werden wir die Situation der Krankenhäuser insgesamt nachhaltig verbessern. Es ist uns dabei vor allem wichtig, dass die Finanzierung der pflegerischen Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus dauerhaft und planbar gesichert wird. Dazu wird eine Expertinnen- und Experten-Kommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung bis spätestens Ende 2017 vorschlagen, ob und wie der Pflegebedarf im DRG-System sachgerecht abgebildet wird. Diese wird beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt und wird ihre Arbeit dort umgehend aufnehmen.“