Demokratie leben Demokratieförderung Engagement für Demokratie NPD-Verbotsverfahren
17. Januar 2017

Die NPD wird nicht verboten – das Engagement für Demokratie muss verstetigt werden

Das Urteil im NPD-Verbotsverfahren ist gefallen. Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die NPD darin erfolgreich sein könnte die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen.Zwar ist die Gesinnung der Partei verfassungsfeindlich, ihre strukturellen Defizite sind dafür jedoch zu groß. Ich nehme diese Entscheidung zur Kenntnis. Dass die NPD eine menschenverachtende Ideologie verbreitet und mit ihren Ressourcen und Personal rechte Aktionen und rassistische Zusammenschlüsse unterstützt, ist bekannt. Es handelt sich hier also lange nicht um einen „Demokratie-Stempel“ für die Partei. Deshalb heißt es umso mehr: Die Zivilgesellschaft muss sich dieser Hetze entgegenstellen! Ein Blick auf die verschiedenen erfolgreichen Initiativen quer durch die Bundesrepublik zeigt, dass sich viele Menschen für ein gutes Zusammenleben und gegen Ausgrenzung  einsetzen. Das tun sie seit Jahren und das tun sie erfolgreich. In diesem Engagement werden sie unter anderem durch das Programm des Bundesfamilienministeriums „Demokratie leben!“ mit einer Fördersumme von 104,5 Millionen unterstützt. Doch gerade das lange Bestehen der NPD und der Aufwind neuer rechter Bewegungen zeigt, dass wir es mit einem dauerhaften Phänomen zu tun haben, welches nicht einfach verschwinden wird. Deshalb müssen wir der stetigen Aufgabe unsere Demokratie lebendig zu halten und Menschen dadurch präventiv vor Gewalt zu schützen, gerecht werden. Daher brauchen wir endlich eine Verstetigung der Demokratieförderung durch ein eigenes Gesetz, um effektiv bei den Ursachen anti-demokratischer und menschenverachtender Hetze und Taten anzusetzen. Dauerhafte Aufgaben müssen dauerhaft geplant werden können, um mehr als Symptome zu bekämpfen.