19. Januar 2017

Abgeordnete und Vertreter NSU-Nebenklage fordern Disziplinarverfahren gegen Björn Höcke

Ich unterstütze meine Kolleg*innen Eva Högl, Katharina König und Özcan Mutlu sowie Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler voll und ganz: Gegen Björn Höcke muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Mit seiner Rede in Dresden hat er seine rassistischen und völkischen Einstellungen zum wiederholten Male dokumentiert und unverhohlen zur Überwindung zentraler bundesrepublikanischer Grundsätze aufgerufen. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn Björn Höcke seine geschichtsrevisionistischen Äußerungen nach Ende seines Mandats als verbeamteter Geschichtslehrer gegenüber Schülern im Unterricht verbreiten könnte.

Das Beamtengesetz verpflichtet Beamten auf die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Das hessische Schulgesetz definiert als zentrale Lernziele unter anderem die Achtung der Grundrechte, staatsbürgerliche Verantwortung für den demokratischen Staat und die freie Gesellschaft, sowie „Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei zu begegnen und somit zum friedlichen Zusammenleben verschiedener Kulturen beizutragen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten“. Spätestens nach seiner Rede auf der Veranstaltung der Jungen Alternative in Dresden müssen sowohl an Höckes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, als auch an seinem Willen, zentrale Lernziele des hessischen Schulgesetzes zu vermitteln, erhebliche Zweifel bestehen. Ich schließe mich daher der Forderung an den hessischen Kultusminister Prof. Dr. Lorz an, ein Disziplinarverfahren gegen Björn Höcke einzuleiten und alle Möglichkeiten zu prüfen, ihn aus dem Beamtenstatus zu entlassen.

Der Brief an Kultusminister Prof. Dr. Lorz: 170118-Brief-Min-Lorz-