EhefuerAlle LGBTQI
17. Juli 2017

Ein längst überfälliger Schritt: Die Ehe für Alle

Zum Ende dieser Legislaturperiode haben wir es tatsächlich noch geschafft. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat für die Ehe für alle gestimmt und damit
den Weg zur rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren freigemacht. Damit reiht sich die Bundesrepublik in die zwei Duzend Länder ein, die gleichgeschlechtliche Ehen erlauben und setzt um, was 83% der Bevölkerung schon längst wollten.IMG_3137

Es war ein sehr langer, meines Erachtens zu langer Weg dahin. Schritt für Schritt wurden rechtliche Verbesserungen errungen, aber der letztendliche Schritt zur gänzlichen Gleichstellung wurde stets von der Union blockiert. Dass die Abstimmung letztendlich zur Gewissensentscheidung freigegeben war, hat es dann ermöglicht, dass die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken geschlossen dafür und einige Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktionen mit ihnen abgestimmt haben. In namentlicher Abstimmung haben die Abgeordneten mit Mehrheit für einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drs. 18/6665, 18/12989) gestimmt. Bei 623 abgegebenen Stimmen sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aus:

http://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=486

Damit setzt die „Ehe für alle“ unmittelbar den im Koalitionsvertrag festgelegten „Abbau von Diskriminierung“ praktisch um. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Damit erlangen schwule oder lesbische Ehepaare auch das volle Adoptionsrecht. So werden wir endlich der gelebten Realität von Familien gerecht, in denen zwei Frauen oder Männer sich entscheiden Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Diese Verantwortungsübernahme muss vom Staat gestützt, statt verhindert werden und verdient – unabhängig von der sexuellen Orientierung der Eltern – unsere Anerkennung.

Ich kann den Aktivist*innen und Unterstützer*innen gar nicht genug dafür danken, dass sie unermüdlich für volle Gleichberechtigung, ein modernes Familienbild und gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität gekämpft haben. Durch ihren Druck wurde dies möglich.

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Zur Umsetzung:

Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können bei den Standesämtern ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen. Das erfolgt dann rückwirkend ab dem Datum, an dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Das ist wichtig für die Stichtage zur Berechnung des Versorgungs- oder Zugewinnausgleichs bei einer eventuellen Scheidung. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingegangen werden können. Lebenspartner, die keine Ehe eingehen wollen, führen ihre Lebenspartnerschaft fort.