Ein Praxistag im Pflegeheim
Unmittelbar, nachdem am 9.11.2018 im Deutschen Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet wurde, konnte SPD- Bundestagsabgeordnete Susann Rüthrich am 12.11.2018 eigene, ganz persönliche Erfahrungen in der Altenpflegeeinrichtung Hedwig-Fröhlich-Haus Radebeul sammeln.
Vor dem Arbeitsbeginn um 9 Uhr erfolgten eine Einweisung und notwendige Informationen für die Arbeit im Wohnbereich 1 durch die Pflegedienstleiterin des Hedwig- Fröhlich Hauses Frau Schneider. Nach diesen Instruktionen erhielt die SPD- Bundestagsabgeordnete zur Absolvierung ihres Einsatzes die entsprechende Dienstbekleidung.
Bis Mittag übernahm die Abgeordnete dann notwendige Aufgaben im Wohnbereich und nutzte die Zeit, mit der Pflegedienstleiterin, den Pflegefachkräften und Auszubildenden in der Pflege im Wohnbereich 1 ins Gespräch zu kommen. Insgesamt sind im Wohnbereich 1 der Einrichtung 26 Bewohner bzw. Bewohnerinnen zu Hause, erhalten Grund- und Behandlungspflege. Susann Rüthrich nutzte die Möglichkeit auch, um mit Bewohnerinnen persönlich ins Gespräch zu kommen. Sie unterstützte und begleitete Seniorinnen während ihrer Anwesenheit bei kleinen Spaziergängen im Haus.
Die Politikerin erhielt auch die Möglichkeit, dem Pflegepersonal bei seiner Arbeit im Wohnbereich über die Schulter zu schauen. Der Einblick in den Alltag des engagierten Pflegepersonals im Hedwig-Fröhlich-Haus wirkt nach und machte auch nochmal deutlich, wie wichtig das o. g. Pflegepersonalstärkungsgesetz ist, um Verbesserungen in der ambulanten und stationären Pflege zu erreichen.
Das Gesetz wird dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt wird, dass Pflege besser bezahlt wird und dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Wir verbessern sofort die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege. Künftig wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig refinanziert. Hierfür gibt es keinen Deckel, sodass wir mit einer deutlichen Personalaufstockung rechnen. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus vollständig refinanziert.
Mit der Auslagerung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen wird für eine vollständige Kostenerstattung und mehr Transparenz gesorgt. In der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen finanziert. Pflegebedürftige werden hierfür finanziell nicht weiter belastet. Zur Finanzierung werden 640 Mio. Euro von den Krankenkassen bereitgestellt.
Die SPD hat durchgesetzt, dass endlich auch bei der Honorierung der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt werden müssen.
Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige werden schnell Verbesserungen im Alltag spüren. Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten gelten künftig generell als genehmigt. Es entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren. Das ist eine echte Erleichterung für die Betroffenen.
Pflegende Angehörige können künftig nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Der zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. Wir rechnen damit, dass künftig mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten der Reha nutzen.
Gute Nachrichten aus Berlin also, auch für das Personal und die Bewohnerinnen und Bewohner im Hedwig-Fröhlich-Haus Radebeul