21. Februar 2019

Erklärung zur Abstimmung zu §219a

Heute hat der Deutsche Bundestag über die Neufassung des §219a abgestimmt. Ich habe dem zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandeltem Kompromiss meine Zustimmung gegeben. Dies ist mir nicht leicht gefallen, weshalb ich die Beweggründe für meine Entscheidung gerne öffentlich darstellen möchte.

Ich teile die grundsätzliche Kritik am §219a und stimme mit vielen Bürger*innen, die sich in den vergangenen Tagen und Wochen mit Zuschriften an mich gewandt haben darin überein, dass das sog. „Werbeverbot“ ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollte. Die Regelung wirkt sich in der Praxis als Informationsverbot aus und ist auch in der Sache nicht notwendig, um anpreisende Werbung zu verhindern, da diese Ärzt*innen bereits durch die einschlägige Berufsordnung untersagt ist. Die Unterstellung, es brauche eine Regelung im Strafgesetzbuch um Frauen und Ärzt*innen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Themen Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch anzuhalten, halte ich für hanebüchen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat entsprechend im Dezember 2017 einen Antrag zur Abschaffung des §219a beschlossen. Die Abschaffung des §219a bleibt das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion und der gesamten SPD. Darüber besteht zwischen mir und meinen Fraktionskolleg*innen Einigkeit.

Nichtsdestoweniger hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dazu entschieden, ihren Antrag im Bundestag nicht zur Abstimmung zu stellen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verpflichten sich beide Fraktionen, nur gemeinsame Gesetzesinitiativen zu ergreifen und gemeinsam abzustimmen. Ich kann die Kritik an diesem Vorgehen sehr gut nachvollziehen und verstehe die Frustration, die insbesondere mit Blick auf mögliche parlamentarische Mehrheiten für eine Abschaffung des §219a in Teilen der Öffentlichkeit und bei engagierten Feminist*innen entstanden ist. Trotzdem mussten ich und meine Fraktionskolleg*innen eine Abwägung treffen. Dabei hatten wir nicht nur zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der gemeinsamen Abstimmung zentral für die Stabilität der Regierung ist, sondern mussten auch weitere mögliche Folgen bedenken. Natürlich würden wir nur zu gern die Mehrheit von SPD, GRÜNEN, LINKE und FDP im konkreten Fall nutzen. Umgekehrt haben aber auch CDU/CSU, AfD und FDP eine gemeinsame Mehrheit im Deutschen Bundestag, von der sie bei Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten Gebrauch machen könnten. Dies hätte aus meiner Sicht potentiell sehr gravierende negative Konsequenzen – gerade auch im Bereich Frauenpolitik. Als Beispiel sei hier nur die Einführung der Brückenteilzeit genannt, von der insbesondere viele Frauen profitieren, und die von den drei genannten Fraktionen mit Sicherheit verhindert worden wäre. Weitere negative Entscheidungen im Deutschen Bundestag wären aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich.

Vor diesem Hintergrund hat sich die SPD entschlossen, auf Regierungsebene nach möglichen Kompromissen mit CDU/CSU zu suchen. Resultat ist der nun vorliegende Gesetzesentwurf. Ich möchte nicht verschweigen, dass mir der Gesetzentwurf bei weitem nicht weit genug geht. Den allermeisten meiner Fraktionskolleg*innen geht es damit nicht anders. Dennoch ist die nun vorgeschlagene Ergänzung des §219a ein Schritt in die richtige Richtung, welcher konkrete Verbesserungen zur bestehenden Rechtslage bringt. Ärzt*innen dürfen künftig zumindest darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Sie dürfen darüber hinaus auf ihren Websites direkt auf Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Ärztekammern verlinken, welche gesicherte und neutrale medizinische Informationen bereitstellen sowie eine Liste mit Ärzt*innen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen. Betroffene Frauen sind damit nicht mehr auf Propagandaportale radikaler Abtreibungsgegner*innen angewiesen, um eine Übersicht behandelnder Stellen zu finden. Eine Erfahrung, die mir von betroffenen Frauen immer wieder als demütigend, verstörend und von einigen auch als traumatisierend beschrieben wurde. Um diese Verbesserungen jetzt zu realisieren, habe ich heute im Deutschen Bundestag für den vorliegenden Gesetzesentwurf gestimmt, ohne dabei das Ziel aufzugeben, zu einer Streichung von §219a zu kommen.

Mir ist bewusst, dass dieses Vorgehen viele engagierte Streiter*innen für Frauenrechte nicht in Gänze zufriedenstellt. Dafür habe ich volles Verständnis, schließlich bin ich mit dem vorliegenden Kompromiss selbst nicht zufrieden. Ich hoffe aber, dass ich mit diesem Beitrag zumindest meine Überlegungen verständlich machen kann und so auch Kritiker*innen Stück weit nachvollziehen können, wie ich und viele meiner Fraktionskolleg*innen in dieser schwierigen Abwägungssituation zu der Entscheidung gelangt sind, dem mit CDU/CSU ausgehandelten Gesetzesentwurf unsere Zustimmung im Plenum zu geben. Ich baue darauf, dass die grundsätzliche Haltung der SPD in den vergangenen Wochen deutlich geworden ist und hoffe, das viele Kritiker*innen des heutigen Kompromisses uns auch in Zukunft als Verbündete im Kampf um die Durchsetzung von Frauenrechten ansehen können. Ich möchte zumindest für meinen Teil versprechen, dass ich mich auch in Zukunft mit ganzer Kraft für frauenpolitische Anliegen einsetzen werde.

Foto: Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Bildquelle: Wikimedia Commons