Unser Gesetzentwurf liegt vor – Kinderrechte ins Grundgesetz
Es war ein Meilenstein für die Rechte der Kinder fast überall auf der Welt: 1990 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention. Erstmals wurden die Kinderrechte benannt und damit ins Bewusstsein vieler politischer und gesellschaftlicher Akteure gerückt.
Seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention durch Deutschland hat sich für die Mehrzahl der Kinder eine Menge getan, sei es im Familienrecht, im Kinderschutz, der Möglichkeit der Partizipation im öffentlichen Leben und der Bildung. Aber all das ist bisher für die Kinder nicht einklagbar.
Kinderarmut ist weiterhin ein Problem in Deutschland. Arme Kinder sind in der Regel höheren gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt, sie haben schwerere Zugänge zu Bildung in einem sehr selektiven Schul- und Ausbildungssystem, sie haben weniger Ressourcen, sich beteiligen zu können an Angelegenheiten, die sie betreffen, was auch Kindern in besser situierten Elternhäusern schon nicht immer leicht gemacht wird. Zum Bundesparteitag werden wir ein Konzept der Kindergrundsicherung diskutieren. Als SPD Sachsen haben wir schon 2011 beschlossen, Kinderarmut mit diesem Konzept abzuschaffen. Ich freue mich sehr darüber, dass die Diskussion nun in unserer Partei Fahrt aufnimmt.
Eines ist klar: Kinderrechte gelten für jedes Kind. Es gibt keine Kinder erster und zweiter Klasse.
Ein Problem besteht aus meiner Sicht darin, dass Kinderrechte zu wenig bekannt und verinnerlicht sind, um ihnen tatsächlich gerecht zu werden. Wer denkt schon über die fachlich Eingeweihten hinaus beim Thema Kinderrechte daran, dass jedes Kind etwa das Recht auf Spiel und Selbstbestimmung hat. Dass jedes Kind das Recht auf das Zusammensein mit seine Familie hat – wozu aus meiner Sicht auch Pflegefamilien gehören. Dass jedes Kind altersangemessen an die sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen ist. Und das von Anfang an.
Bisher hängt es noch zu sehr von den handelnden Personen ab, ob ein Kind zu seinen Rechten kommt – Nachbar*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen, Jugendamtsmitarbeiter*innen, Kinderärzt*innen, etc. pp. Sie alle, wir alle sind verantwortlich dafür, dass Kinder ihre Rechte erhalten und sie umgesetzt werden. Die rechtliche Verankerung würde zu einer Einklagbarkeit führen.
Christine Lambrecht hat in dieser Woche einen Gesetzesentwurf zur Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz vorgelegt. Dieser geht nun in den parlamentarischen Betrieb. Für den Beschluss benötigen wir eine zweidrittel Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, also über Fraktions- und Parteigrenzen der Großen Koalition hinweg. Die Debatte dazu wird spannend. Kinder haben einen eigenen Kopf, eigene Sorgen und Nöte, eigene Sichtweisen – Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Dennoch benötigen Sie den Schutz und die Unterstützung von uns Erwachsenen, um eben ihren eigenen Kopf haben zu können. Oft wird über Kinder gesprochen, aber nicht mit ihnen. Viele Entscheidungen, ob in Politik oder Gesellschaft werden ohne unsere Kinder getroffen. Als Kinderbeauftragte meiner Fraktion möchte ich das ändern. Die Verankerung der Kinderrechte in unsere Verfassung ist ein wichtiger Schritt. Vom Recht auf Schutz vor Missbrauch, über das Recht auf Bildung bis hin zum Recht auf die eigene Identität und altersangemessene Beteiligung. Kinder haben ganz spezifische Bedürfnisse, die es auch rechtlich zu verankern gilt. Oft wird den Befürwortern der Verankerung von Kinderrechten vorgeworfen: „Das ist nur Symbolpolitik!“ Dem kann ich nur entgegensetzen: „Nein, ist es nicht! Doch selbst wenn es nur das wäre: es ist eines der wichtigsten Symbole die wir für unsere Kinder setzen können!“