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12. Januar 2021

Meilenstein für die Kinderrechte im Grundgesetz-der Weg für die parlamentarische Beratung ist endlich frei!

Können alle Kinder sich so gut entwickeln, wie es ihnen möglich wäre? Können alle Kinder sich einbringen überall dort, wo es ihnen wichtig ist? Können sich Kinder überall ausreichend sicher und geschützt fühlen?

Nicht nur in Zeiten der aktuellen Pandemie-Krise stehen die Rechte der Kinder unter Druck. Wir wollen die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung als Grundrechte im Grundgesetz ausdrücklich festschreiben – damit die Rechte der Kinder für alle Kinder selbstverständlich sind und endlich auf Augenhöhe kommen mit alle den anderen so wichtigen Grundrechten wie etwa dem Datenschutz.

Lange haben wir mit dem Koalitionspartner auf Bundesebene gerungen, um uns auf eine Formulierung zu einigen. Jetzt endlich gibt es einen abgestimmten Vorschlag unserer Justizministerin Christine Lamprecht, den auch die Union mittragen kann. Damit ist endlich der Weg frei für die parlamentarische Beratungen. Eine 2/3-Mehrheit dafür zu bekommen im Bundestag und Bundesrat ist eine Aufgabe, die wir dringend noch in dieser Legislatur hinbekommen wollen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hätten uns eine weitergehende Formulierung gewünscht. Wichtig ist uns dabei vor allem, dass der in der UN-Kinderrechtskonvention angelegte Dreiklang aus Schutz, Förderung und Beteiligung abgebildet werden muss. Wir werden uns in den weiteren Beratungen weiter dafür einsetzen, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist und Beteiligung von Kindern umfassend gewährleistet wird. Dabei stehen wir eng an der Seite all der Verbände und Initiativen, die seit vielen Jahren für diesen wichtigen Schritt im Interesse aller Kinder kämpfen.