Familie; Pflege
16. Oktober 2014

Susann Rüthrich begrüßt Gesetzesentwurf für eine Familienpflegezeit

Susann Rüthrich

„Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Familienpflegezeitgesetzes beschlossen. Damit gibt es ab dem nächsten Jahr endlich einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit, die der Vielfalt der heutigen Familienformen gerecht wird. Sie gilt auch für unverpartnerte gleichgeschlechtliche Paare. Dafür haben wir uns mit Erfolg eingesetzt!“, freut sich die Meißner Familienpolitikerin Susann Rüthrich.

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt kontinuierlich an: Von derzeit 2,5 Millionen auf voraussichtlich über 4 Millionen bis zum Jahr 2050. „Viele berufstätige Menschen stehen unvermittelt vor dem Problem, kurzfristig eine Betreuung oder die Organisation einer stationären oder ambulanten Pflege für einen Angehörigen organisieren zu müssen. Bislang mussten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierzu auf ihren Lohn verzichten. In dieser schwierigen Lebenssituation sorgen wir für mehr zeitliche Flexibilität, um Beruf und Pflege zu vereinbaren. Künftig wird es eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige Auszeit geben. Für längere Auszeiten gibt es einen Rechtsanspruch auf eine (Familien)Pflegezeit. Berufstätige können ab 2015 ein halbes Jahr aus dem Job aussteigen und für zwei Jahre ihre Arbeitsstunden reduzieren“, erläutert Susann Rüthrich.