Grundgesetz Kinderrechte UN-Kinderrechtskonvention UNICEF
21. November 2014

Viel erreicht, noch mehr zu tun?! – Susann Rüthrich bei Dresdner UNICEF-Kinderrechtfahrt

Stadtrundfahrt am Jubiläumstag 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention. Im 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte der Kinder“ – die UN-Kinderrechtskonvention. Wie schon in den vergangenen Jahren würdigt UNICEF in Dresden den 20. November mit einer Stadtrundfahrt in der Kinderstraßenbahn Lottchen rund um das Thema. Dieses Mal gab es das 25-jährige Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention zu feiern, was zugleich bedeutet, dass eine erste Generation von Kindern mit diesen Rechten aufwachsen konnte.

In den Straßenbahnwaggons erfuhren die Kinder von Zeiten, in denen es bei Weitem noch keine Kinderrechte gab. Und sie diskutierten, wer sich heutzutage um die Einhaltung der Kinderrechte kümmert.

Die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion und designierte Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag Susann Rüthrich stand gemeinsam mit Helen Wohlfahrt von der UNICEF-Gruppe Dresden und Matthias Stresow vom Jugendamt Dresden den Kindern Rede und Antwort. Die Diskussionen drehten sich um Möglichkeiten der Mitbestimmung und dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Von letzterer machten die Schülerinnen und Schüler Dresdner Grundschulen rege Gebrauch und kritisierten den zunehmenden Straßenverkehr, aber auch den Lehrermangel an ihrer Schule.

Herausfordernd war die Frage, an wen sich Kinder wenden können, um ihre Rechte einzufordern, was zu dem Ergebnis führte, dass in Dresden dringend Bedarf für eine/n Kinderbeauftragte/n hat, wie zahlreiche andere Städte auch. Susann Rüthrich erklärte den Kindern: „Leider finden sich die Kinderrechte bis jetzt auch noch nicht im obersten Gesetz von Deutschland, dem Grundgesetz.“

Ein breites Bündnis setzt sich gegenwärtig für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein. „Auch unsere Bundesministerin Manuela Schwesig gehört zu den Befürworterinnen und wir wollen schauen, dass es endlich gelingt, Kinderrechte in diese Gesetzesform zu bringen“, betont Susann Rüthrich.

Von der Aktion von UNICEF in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Dresden und deren Kinderstraßenbahn zeigte sich die Bundestagsabgeordnete begeistert: „Die Kinder haben in den 90 Minuten vieles erfahren, viel diskutiert und sind, bis es einmal eine/n Kinderbeauftragte/n gibt motiviert, ihre Meinungen und Forderungen per Post der Stadtspitze mitzuteilen. Ich habe heute gelebte Demokratie erfahren können.“

Hintergrundinformation zur UN-Kinderrechtskonvention:

Kinder haben mit der Konvention das erste Mal das Recht auf ein Aufwachsen ohne Gewalt und ein Recht auf Schutz vor Missbrauch, zum Beispiel als Kindersoldaten oder Prostituierte. Kinder haben damit das Recht auf Überleben, auf Bildung und auf Beteiligung.
Die 54 Artikel der Konvention mit ihren drei Zusatzprotokollen vermitteln ein neues Verständnis von Kindern – weg von „kleinen Erwachsenen“, von leeren Hüllen die es zu füllen gilt, hin zu eigenständigen Persönlichkeiten mit einem eigenen Willen von Geburt an.
Erziehungsberechtigte und staatliche Institutionen wie auch nichtstaatliche, gesellschaftliche Institutionen und Akteure stehen in der Verantwortung, Kinderrechte zu verwirklichen und Kinderinteressen stellvertretend zu bewahren und zu schützen.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist bis heute in Deutschland nicht voll umgesetzt. Schon in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestags forderte die SPD-Bundestagsfraktion die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.
Es gibt ein breites Bündnis für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz (http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/). Auch Bundesministerin Manuela Schwesig gehört zu den Befürworterinnen. Sie hat die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz zuletzt auf der „Halbzeitkonferenz Bundesinitiative Frühe Hilfen“ am 13. November 2014 in Berlin erneuert.

„Durch die ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz käme Deutschland als Vertragsstaat der UN-KRK einer Staatenverpflichtung nach und würde darüber hinaus Vorgaben der EU-Grundrechtecharta in nationales Recht umsetzen. Dieser Schritt wäre in besonderer Weise geeignet, das allgemeine Bewusstsein für die Rechte der Kinder zu stärken und ein klares Signal an Staat und Gesellschaft zu senden, das Wohlergehen der Kinder als bereichsübergreifende Kernaufgabe anzusehen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die elterliche Verantwortung dafür stärken, die Rechte des Kindes tatsächlich zur Geltung zu bringen und die Berücksichtigung von Kindesinteressen im politischen Raum fördern.“ (aus Stellungnahme von Prof. Dr. Jörg Maywald (Deutsche Liga für das Kind) vom 3.11.2014 für die Kinderkommission des Deutschen Bundestages).

Susann Rüthrich erwartet davon konkrete Verbesserungen im Alltag von Kindern. Staatliche Stellen würden eine wertvolle Orientierung erhalten. Eine weitere zentrale Erwartung ist die Verbesserung der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, von Kindern mit psychisch kranken Eltern, von Scheidungskindern und hilfebedürftigen Kindern verbessern wird. Susann Rüthrich setzt auf mehr Verantwortung für die Wahrung von Kinderrechten in Kitas, Schulen und anderen Institutionen, die mit Kindern umgehen.

Als Vorsitzende der Kinderkommission ab 16. Januar 2015 wird sich Susann Rüthrich vor allem mit dem Thema Kinderrechte und Beteiligung von Kindern beschäftigen.

Für weitere Informationen:
http://www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf