Bundesverfassungsgericht inter* intergeschlechtlich
10. November 2017

Urteil des Bundesverfassungsgerichts – ein wichtiger Schritt zur Anerkennung von inter* Personen

Diese Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es im Geburtenregister entweder eine Kategorie wie inter*/divers für Personen geben soll, die weder “männlich“ noch „weiblich“ sind oder die Geschlechtsangabe gleich gänzlich entfallen soll.  Da das derzeitige Personenstandsgesetz keine Option für intergeschlechtliche Personen vorsieht, entspricht es schlicht nicht den Anforderungen unseres Grundgesetzes. Durch diese EU-weit einmalige und historische Entscheidung wird die Vielfalt der Geschlechter anerkannt und die Diskriminierung der Persönlichkeitsrechte von inter* Personen abgeschafft.

Dieser Schritt wurde schon lange durch Interessenverbände und einzelnen Politiker*innen und hätte im Idealfall aus dem Parlament selbst kommen können. Wichtig bei der Umsetzung ist nun darauf zu achten, dass die „dritte Option“ ohne medizinische Gutachten oder sonstige Beweise auskommt, damit inter*Personen nicht wieder darin bevormundet werden zu entscheiden, wie sie sich selbst identifizieren. Ich hoffe, dass wir schnell eine grundlegende Reform auf den Weg bringen und erwarte, dass diese auch in den Koalitionsverhandlungen aufgenommen wird.

Wie bei jedem gesellschaftlichen Schritt nach vorne sind die Stimmen derjenigen zu hören, die vor Veränderungen warnen. Gerade die Themen inter* und trans* sind bis heute kaum in der breiten gesellschaftlichen Debatte aufgetaucht und werden schnell als „Gendergaga“ abgetan. Doch auch wenn es sich um ein Thema handelt, welches die Mehrheit der Menschen nicht unmittelbar betrifft, müssen wir als Gesellschaft gerade für die Rechte von Minderheiten eintreten. Ich glaube, dass daran nichts verkehrt ist. Denn es gehört zu einer gelebten Demokratie, das die Rechte von Minderheiten Gehör finden und geschützt werden.

Im Atemzug mit dieser Rechtsanpassung sollten auch weitere Selbstbestimmungsrechte von inter* Personen stärkt werden. Allen voran gilt es ein Verbot einzuführen,  das Geschlecht von Kindern ohne medizinische Notwendigkeit zu operieren, wenn es nicht in eine der beiden existierenden Kategorien passt. Die heranwachsenden Personen leiden oft psychisch und physisch enorm unter dieser meist irreversiblen Veränderung. Die Selbstmordrate bei inter*Kindern ist um einiges höher als bei anderen Kindern. Wir sollen nicht unsere Kinder ändern, sondern unser Denken.

Ich freue mich sehr über diese wegweisende Entscheidung und werde mich weiterhin für die Rechte von trans* und inter* Personen einsetzen. Denn ich will in einem Land leben, indem alle vor dem Gesetz gleich sind!

Hier gibt’s den Beschluss zum Nachlesen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html

Und wer mehr über inter*Personen und respektvolle Sprache lernen möchte, kann sich hier belesen:

https://oiigermany.org/wp-content/uploads/InterUndSprache_A_Z.pdf