Das Bundeskabinett hat den Entwurf des o. g. Sorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Nach dem Gesetz sollen große in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob sich ihre geschäftlichen Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen.
