Selbstbestimmung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen (LSBTIQ)

Wir Menschen leben und lieben vielfältig. Deshalb setze ich mich im Bundestag dafür ein, dass sich dies auch in unserer Gesetzgebung widerspiegelt. Denn leider erleben lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTI) oft immer noch rechtliche und gesellschaftliche Ungleichbehandlung bis hin zu Gewalt. Der Einsatz dafür, dass alle Menschen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität frei leben können ist ein Einsatz für die Verwirklichung von Menschenrechten.


Verbot geschlechtsverändernde Operationen an Kindern

Höchste Priorität hat für mich als Kinderpolitikerin das Verbot geschlechtsverändernder Operationen an noch nicht einwilligungsfähigen Kindern. Diese Maßnahmen, um das Geschlecht zu „eindeutig männlich oder weiblich“ zu verändern – ohne, dass dies medizinisch notwendig ist – werden immer noch zu oft durchgeführt. Auch hier muss das Prinzip der Selbstbestimmung gelten. Kinder sollen später selbst entscheiden können, ob sie als Frau, Mann oder divers* leben. Sie haben das Recht auf ihre eigene Identität, die Unversehrtheit ihres Körpers und eine von ihnen gestaltbare Zukunft. Seit Frühjahr 2021 gilt dieses Verbot nun endlich.

Reform des „Transsexuellengesetzes“

Auch Personen, die nicht in ihrem biologischen Geschlecht zu Hause sind werden immer noch durch das „Transsexuellengesetz“ bevormundet. Deshalb setze ich mich für eine umfassende Reform ein. Statt Begutachtung möchte ich Selbstbestimmung, wirkliche Beratung und Unterstützung für trans* Menschen. Nur eine Person selbst kann wissen, wer sie ist.

Einführung der „Dritten Option“

Ein gutes Stück näher an die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt sind wir mit der Einführung der sogenannten „Dritten Option“ gekommen. Menschen, die weder in die Box „männlich“ noch „weiblich“ passen, können sich nun im Personenregister mit „divers“ eintragen lassen. Auch Eltern intergeschlechtlicher Kinder haben die Möglichkeit nach der Geburt den Geschlechtseintrag offen zu lassen oder „divers“ zu wählen. Für intergeschlechtliche Erwachsene besteht die Möglichkeit mit einem Attest ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt zu ändern.

Zeitgemäßes Abstammungsrecht

Kinder, die in eine bestehende Ehe oder Partnerschaft von zwei Frauen oder zwei Männern hineingeboren werden, dürfen nicht benachteiligt werden. Derzeit werden sie jedoch benachteiligt, da ihr sozialer Elternteil zur Adoption gezwungen ist, wenn dieser das Kind rechtlich anerkennen möchte. Diese Kinder werden in eine bereits bestehende Familie hineingeboren und wir brauchen für diese Fälle dringend eine umfassende Reform des Abstammungsrechts.

Verbot von Konversionstherapien

Wer gleichgeschlechtlich liebt oder trans* ist braucht keine Behandlung sondern Anerkennung und Gleichberechtigung. Es ist nicht hinnehmbar, dass die sogenannte „Konversionstherapien“ weiterhin beworben und angeboten wird. Deshalb ist das Verbot richtig.