Allgemeinverbindlicherklärung Kaufkraft Landkreis Meißen Mindestlohn 8;50€ Mindestlohnkommission NGG SGB II tarifgebunden Tarifverträge ver.di
18. Juli 2013

8,50 Euro Mindestlohn, ein MUSS!

SPD Bundestagskandidatin für Meißen Susann Rüthrich erklärte auf Grundlage einer Studie des Pestel-Instituts aus Hannover, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde signifikante positive Effekte für die heimische Wirtschaft hätte. Die in Auftrag von der „Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di) und der Gewerkschaft „Nahrung-Genuss-Gaststätten“ (NGG)  veröffentlichte Studie zeigt, dass im Kreis Meißen zurzeit rund 36.720 Menschen für einen Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde arbeiten. Mit der Einführung des Mindestlohns würde die Kaufkraft im Kreis Meißen um 101,7 Millionen Euro pro Jahr steigen. Es wird auch prognostiziert, dass der Zuwachs an Kaufkraft nahezu eins zu eins auch in den Konsum gehen würde. Zusätzlich sind Einspareffekte aus Leistungen des SGB II wie Kosten der Unterkunft (KdU) zusätzlich hinzu zu rechnen.

Rüthrich: „Wir wollen einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro einführen – einheitlich in Ost und West, der auf Vorschlag einer Mindestlohnkommission jährlich angepasst wird. Den Mindestlohn werden wir mit klaren Regeln zur Kontrolle und Sanktionen bei Umgehung verbinden. Wir werden den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen ausweiten und stärken damit die Möglichkeit, einen tariflich vereinbarten Mindestlohn auf alle Beschäftigten einer Branche zu erstrecken.“

Zudem möchte die SPD die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen fördern. „Die Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen wollen wir erleichtern und die Bedingung, dass mindestens 50% der Beschäftigten bei tarifgebundenen Arbeitgebern arbeiten, durch eine Prüfung des öffentlichen Interesses ersetzen. Das bedeutet, dass Wettbewerb um die schlechtesten Arbeitsbedingungen unterbunden wird.“